Überbrückung von Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise

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für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung, deren Umfang und Inhalt sich derzeit immer weiter konkretisieren.

Derzeit werden drei Finanzierungsformen angeboten, die auf unterschiedliche Unternehmensgröße und Liquiditätsbedarf abstellen:

Kreditgewährung durch die NRW.BANK

Die NRW.BANK hat die Bedingungen ihres Universalkredits an die aktuelle Situation angepasst.

Die Programme stehen für junge und etablierte Unternehmen bis zu einem Gruppenjahresumsatz von 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 200 Mio. Euro für Investitionen und Betriebsmittel.

Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten.

Für Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind, bietet die KfW für Betriebsmittel und Investitionen eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an, abgesichert durch eine vollumfängliche Bundesgarantie.

Die Antragstellung erfolgt wie üblich über die jeweilige Hausbank. Diese soll ab dem 23. März 2020 die entsprechenden Mittel bei der NRW.BANK vorläufig beantragen können. Die tatsächliche Beantragung und Auszahlung sollen nach Auskunft der NRW.BANK spätestens ab dem 14. April 2020 möglich sein.

Nähere Informationen finden Sie unter www.nrwbank.de/universalkredit

Ein Sonderprogramm 2020 mit erhöhter Risikotoleranz ist in Vorbereitung bedarf jedoch einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Besicherung von Bank-Krediten

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Der Bürgschaftsrahmen wird ausgeweitet – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
Darüber hinaus ermöglicht die Bürgschaftsbank eine 72-Stunden-Expressbürgschaft (bis 250.000 Euro).

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.bb-nrw.de/de/index.html

Unternehmensbeteiligung für kleine Unternehmen und Existenzgründung

Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.kbg-nrw.de/de/kontakt/service-kontakt/

Soweit derzeit erkennbar, erfordern alle Modelle nach wie vor einen erheblichen Antragsaufwand und die Vorlage einer Vielzahl von Unterlagen, insbesondere von Liquiditäts- und Rentabilitätsplanungen.

Außerdem setzt zumindest ein Teil der Programme derzeit noch voraus, dass der/die Gesellschafter des Unternehmens eine persönlichen Haftung/Bürgschaft für einen prozentualen Teilbetrag des Kredits übernehmen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

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