Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung 2026
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2026 wurden angepasst. Angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte:
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, am 19.12.2025 vom Bundesrat beschlossen, BR-Drucks. 618/25, BR-Drucks. 727/25 (Beschluss); NWB Nachricht aktualisiert am 5.1.2026: Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit 11,50 € anzusetzen, wie das BMF mit Schreiben vom 29.12.2025 – V C 5 – S 2334/00088/007/013 bekannt gegeben hat.
- Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro Monat (kalendertäglich: 9,50 €). Der Wert pro Quadratmeter steigt von 4,95 € auf 5,01 € und bei einfacher Ausstattung von 4,05 € auf 4,10 €.
- Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 333 € auf 345 € pro Monat.
Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten folgende Werte:
- Frühstück (Monat/Tag): 71 €/2,37 € (2025: 69 €/2,30 €),
- Mittagessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €),
- Abendessen (Monat/Tag): 137 €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €).
Hinweise: Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit 11,50 € anzusetzen. Die neuen Werte sind ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres anzuwenden.