KfW – Schnellkredit für den Mittelstand

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Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen bei mittelständischen Unternehmen wird die KfW kurzfristig einen „Schnellkredit“ anbieten.

Der Kredit wird zu 100 % durch eine Garantie des Bundes abgesichert, um die Chancen für eine Kreditzusage zu erhöhen.

Der Förderkredit soll für Anschaffungen und laufende Kosten gelten. Er kann von Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind, in Anspruch genommen werden.

Der Kreditbetrag: ist auf drei durchschnittliche Monatsumsätze des Jahres 2019 begrenzt, jedoch bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auf max. EUR 500.000,00 und bei Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
auf max. EUR 800.000,00.

Eine Risikoprüfung durch Ihre Hausbank erfolgt nicht.

Voraussetzung: für die Kreditgewährung ist, dass der Darlehensnehmer zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet hat – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Der Zinssatz soll aktuell 3,00 % p.a. betragen und liegt damit aufgrund der eingeschränkten Risikoprüfung ca. 1,5 %-Punkte über den anderen KfW-Programmen. Laufzeit des Kredits sind 10 Jahre.

Der Schnellkredit soll kurzfristig über Ihre Hausbank beantragt werden können.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

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