Bestätigungs- und Prüfungsleistungen

Der Bereich der Strom- und Energiesteuern unterliegt einem stetigen Wandel. Nicht nur nationale Gesetzgebung sondern auch EU-Regelungen haben Auswirkungen auf die Energiekosten. Hierfür bieten sich für energieintensive Unternehmen unterschiedliche Ausgleichsregelungen und Härtfallbefreiungen. Die notwendigen Bestätigungen und Prüfungsleistungen erbringen wir gern.

  • EEG-Umlage

    Unterstützung bei der Reduzierung der EEG-Umlage für Unternehmen des produzierenden Gewerbes durch Nutzung der besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG („EEG-Härtefall“).

  • Konzessionsabgabenbefreiung

    Bestätigung der Grenzpreisunterschreitung gemäß § 2 Konzessionsabgabenverordnung.

  • KWK-G

    Den Netzbetreibern ist zur Abwicklung des Belastungsausgleichs das Verhältnis des Stromaufwandes zum Umsatz des Unternehmens zu bestätigen (Schwellenwert: 4 %). Darüber hinaus sind auch für Zwecke der finanziellen Verrechnung nach StromNEV Bestätigungen über den Stromkostenanteil zu erbringen.

  • Strompreiskompensation

    Unternehmen, die ausgewählte stromintensive Produkte erzeugen und im internationalen Wettbewerb stehen, können in Folge einer neuen Leitlinie der EU-Kommission zwischen 2013 und 2020 eine Kompensation für indirekt gezahlte CO2-Kosten erhalten. Bei diesen indirekten CO2-Kosten handelt es sich um Kosten aus dem europäischen CO2-Emissionshandel, die i.d.R. über den Strompreis auf die Verbraucher gewälzt werden. Der hierfür notwendige Antrag ist elektronisch bei der DEHST zu stellen und durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen zu lassen. Einmalig wurde die Antragsfrist vom 30. März 2014 auf den 30. Mai 2014 verlängert. Den Ablauf und Hinweise zum Antrag entnehmen Sie dem hierzu verfügbaren Leitfaden der DEHST.

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