26. November 2024

Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025

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Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung wurden beschlossen.

Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025, BR-Drucks. 540/24 (Beschluss)), BR-Drucks. 540/24

Damit gelten im Jahr 2025 folgende Werte:

Grenzwerte in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 € bzw. 5.512,50 € im Monat erhöht (2024: 62.100 € im Jahr bzw. 5.175 € im Monat).

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2025 auf jährlich 73.800 € bzw. monatlich 6.150 € (2024 69.300 € im Jahr bzw. 5.775 € im Monat).

Änderungen in der Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt Anfang des Jahres – erstmals einheitlich in ganz Deutschland – auf 8.050 € im Monat (2024 7.450 € im Monat (Ost), 7.550 € im Monat (West)).

In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird die Einkommensgrenze von 9.300 € im Monat auf 9.900 € im Monat erhöht.

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt im Jahr 2025 vorläufig 50.493 € (2024: 45.358 €).

Rechengrößen ab im Überblick

Rechengröße
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung8.050 € im Monat / 96.600 € im Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung9.900 € im Monat / 118.800 € im Jahr
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung73.800 € im Jahr / 6.150 € im Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung66.150 € im Jahr / 5.512,50 € im Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025 in der Rentenversicherung50.493 € im Jahr

Nachricht aktualisiert am 29.11.2024: Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurde am 27.11.2024 im BGBl. 2024 I Nr. 365 verkündet.

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