Verbraucherschutz – Kontenvergleich der BaFin
Am 15.1.2025 startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden Girokonto: Der BaFin-Kontenvergleich zeigt erstmals übersichtlich die Kosten und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland. Damit unterstützt die neue Website Verbraucher bei der eigenverantwortlichen Entscheidung für ein Girokonto, das ihren Bedürfnissen entspricht. Hierauf macht das BMF aufmerksam.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des BMF, des BMUV sowie der BaFin v. 14.1.2025; NWB
Hintergrund: Grundlage des BaFin-Kontenvergleichs ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie. Sie schreibt u.a. vor, dass jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union für Verbraucher einen entgeltfreien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen Vergleichswebsite für Zahlungskonten sicherstellen muss. Im Zahlungskontengesetz (ZKG) hat der Gesetzgeber die BaFin mit diesem wichtigen Verbraucherschutz-Projekt beauftragt. Federführend waren dabei das BMF sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Für den Aufbau und den Betrieb des BaFin-Kontenvergleichs sind Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen, Neo-Banken und FinTechs, die private Girokonten anbieten, gesetzlich verpflichtet, Vergleichskriterien wie das monatliche Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes an die Finanzaufsicht zu melden.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
- Wer ein Girokonto sucht, das zu den eigenen Bedürfnissen passt, kann ab sofort ein neues Informationsangebot der BaFin nutzen. Die Finanzaufsicht bietet erstmals in Deutschland eine Website mit einer aktuellen Übersicht aller verfügbaren Girokonten für Privatpersonen.
- Insgesamt sind fast 6.900 unterschiedliche Kontenmodelle von rund 1.100 Anbietern enthalten, mit Informationen wie monatliche Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten sowie Haben- und Überziehungszinssätze.
- Neben Girokonten führt der BaFin-Kontenvergleich sog. Basiskonten auf, die Banken seit 2016 anbieten müssen, sowie Kontenmodelle für Minderjährige, Auszubildende, Studierende oder Menschen in Rente. Um sich über die Einzelheiten zu informieren und das Konto schließlich zu eröffnen, müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an den jeweiligen Kontoanbieter wenden. Die BaFin ist dabei nicht eingebunden.
Hinweis:Weiter Informationen zum Thema hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht. Zum BaFin-Kontenvergleich gelangen Sie hier.