IDW Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung

Der Angriff Russlands auf die Ukraine führt aus heutiger Sicht zu kaum abschätzbaren Folgen für die Weltwirtschaft und die Entwicklung der Unternehmen.

Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.) hat am 8. März 2022 einen fachlichen Hinweis in Form von Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung veröffentlicht. Das Papier wird den weiteren Entwicklungen folgend aktualisiert werden.

Der fachliche Hinweis befasst sich vornehmlich mit Fragestellungen zur Rechnungslegung in noch nicht aufgestellten Jahres- und Konzernabschlüssen mit einem Stichtag vor dem 24. Februar 2022 und damit vor allem mit Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2021.

Folgende Kernaussagen enthält der fachliche Hinweis:

  • Bei dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 handelt es sich um ein wertbegründendes Ereignis. Für HGB- oder IFRS-Abschlüsse mit einem Stichtag vor dem 24. Februar 2022 bedeutet dies zum einen, dass sich der Ukraine-Krieg grundsätzlich nicht auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt; zum anderen können sich, je nach Betroffenheit, Berichtspflichten im Anhang („Nachtragsbericht“) und im Lagebericht (Prognose- und Risiko-/Chancenbericht) ergeben (Fragen 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.6).
  • Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund des Ukraine-Kriegs hinsichtlich der künftigen Entwicklung aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine außergewöhnlich hohe Unsicherheit besteht. Ist dadurch die Prognosefähigkeit eines Unternehmens oder Konzerns wesentlich beeinträchtigt, ist es derzeit zulässig, im (Konzern-)Lagebericht die Prognoseerleichterungen des DRS 20.133 in Anspruch zu nehmen, insbesondere also nur „komparativ“ zu prognostizieren („sinkt“, „steigt“). Ob diese Unsicherheit im Zeitablauf fortbesteht, kann derzeit nicht abgesehen werden. Dies ist im jeweiligen Aufstellungszeitpunkt zu beurteilen (Frage 2.1.6).

 

Des Weiteren beschäftigt sich der fachliche Hinweis mit den folgenden Themen:

  • Going Concern und bestandsgefährdenden Risiken (HGB und IFRS; Fragen 2.1.1 und 2.1.5),
  • Besonderheiten bei kleinen und Kleinstkapitalgesellschaften (HGB; Frage 2.1.3),
  • Verweismöglichkeiten zwischen Anhang und Lagebericht (HGB; Frage 2.1.4),
  • Einbeziehung ukrainischer, russischer und belarussischer Tochterunternehmen in den Konzernabschluss (HGB und IFRS; Frage 2.2.1) und
  • Freiwillige oder eventuell erforderliche Änderungen von Abschlüssen und Lageberichten, wenn der Angriff Russlands auf die Ukraine zwischen Aufstellung und Feststellung bzw. Billigung des Abschlusses liegt (Frage 2.1.7).

 

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