29. Dezember 2025

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

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Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ gebilligt. Damit wurde die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre verlängert.

Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, BGBl. 2025 I Nr. 342 vom 22.12.2025; NWB

Durch die Gesetzesänderung wird das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum  erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Bisher galt die Steuerbefreiung für bis zum 31.12.2025 erstmal zugelassene/umgerüstete Fahrzeuge.

Hinweis: Die Steuerbefreiung gilt maximal zehn Jahre und wird längstens bis zum 31.12.2035 (bisher: 31.12.2030) gewährt.

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