3. November 2025

Mindestlohn steigt

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Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1.1.2026 auf 13,90 € brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60 € brutto. Die Bundesregierung hat die sog. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen und damit den Weg für die Erhöhung freigemacht.

Bundesregierung online, Meldung v. 29.10.2025; NWB Nachricht aktualisiert am 10.11.2015: Die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) wurde am 7.11.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 268 verkündet.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Zum 1.1. 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € brutto pro Stunde, zum  auf 14,60 € brutto pro Stunde.
  • Im Juni 2025 hatte die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam werden.
  • Auch die Minijob-Grenze wird zum 1.1. 2026 steigen. Sie liegt aktuell bei 556 € brutto im Monat. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.

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