Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025
Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung wurden beschlossen.
Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025, BR-Drucks. 540/24 (Beschluss)), BR-Drucks. 540/24
Damit gelten im Jahr 2025 folgende Werte:
Grenzwerte in der Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 € bzw. 5.512,50 € im Monat erhöht (2024: 62.100 € im Jahr bzw. 5.175 € im Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2025 auf jährlich 73.800 € bzw. monatlich 6.150 € (2024 69.300 € im Jahr bzw. 5.775 € im Monat).
Änderungen in der Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt Anfang des Jahres – erstmals einheitlich in ganz Deutschland – auf 8.050 € im Monat (2024 7.450 € im Monat (Ost), 7.550 € im Monat (West)).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird die Einkommensgrenze von 9.300 € im Monat auf 9.900 € im Monat erhöht.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt im Jahr 2025 vorläufig 50.493 € (2024: 45.358 €).
Rechengrößen ab im Überblick
Rechengröße | |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 8.050 € im Monat / 96.600 € im Jahr |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 9.900 € im Monat / 118.800 € im Jahr |
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 73.800 € im Jahr / 6.150 € im Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 66.150 € im Jahr / 5.512,50 € im Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025 in der Rentenversicherung | 50.493 € im Jahr |
Nachricht aktualisiert am 29.11.2024: Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurde am 27.11.2024 im BGBl. 2024 I Nr. 365 verkündet.