6. Januar 2026

Verlängerte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute

Startseite > Aktuelles > Verlängerte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zugestimmt. Das Gesetz wurde bereits im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre verlängert.

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, BGBl. 2025 I Nr. 369; NWB

Neben Regelungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit enthält das Gesetz u.a. eine umsatzsteuerliche Regelung zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken. Es wird klargestellt, dass die Vorsteueraufteilung für gemischt genutzte Grundstücke grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen vorzunehmen ist (sog. Flächenschlüssel), es sei denn, eine andere Methode führt zu einer sachlich präziseren Zuordnung. Ferner wurde eine Übergangsregelung zur sog. Umsatzsteuerlagerregelung eingeführt.

Das könnte Sie auch interessieren: