Handgeldzahlungen an Profi-Sportler
Hintergrund: Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut sind zu aktivieren. Dies gilt auch für Anschaffungsnebenkosten. Für immaterielle Wirtschaftsgüter, die selbst geschaffen werden (z.B. ein Patent, das der Unternehmer entwickelt hat), besteht in der Steuerbilanz ein Aktivierungsverbot. Sachverhalt: Die Klägerin betrieb eine Fußball-Lizenzspielerabteilung. Sie zahlte an Spieler, die zu ihr ablösepflichtig oder auch ablösefrei wechselten, Handgelder für den…