Gewinn einer GmbH aus der Veräußerung ihres Kommanditanteils an einer Projekt-KG
Hintergrund: Der Verkauf eines Anteils an einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) unterliegt nicht der Gewerbesteuer, wenn der Verkäufer und Gesellschafter eine natürliche Person ist. Verkauft jedoch eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ihren Anteil an einer Mitunternehmerschaft, wird der Veräußerungsgewinn bei der Gewerbesteuer erfasst. Sachverhalt: Die Klägerin war eine GmbH. Sie war alleinige Kommanditistin einer KG,…