Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
Hintergrund: Der Gesetzgeber hat Zahlungen des Arbeitgebers im Zeitraum vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 bis zur Höhe von 1.500 € steuerfrei gestellt, wenn es sich um Zahlungen gehandelt hat, die aufgrund der Corona-Krise erbracht und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind (sog. Corona-Sonderzahlung). Sachverhalt: Die Klägerin betrieb mehrere Supermärkte. Im Mai 2020 kündigte…