Keine umsatzsteuerliche Geschäftsveräußerung bei Weiterverpachtung
Hintergrund: Eine Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer ist nach dem Gesetz nicht umsatzsteuerbar, so dass keine Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden muss. Eine Geschäftsveräußerung liegt u.a. vor, wenn ein Unternehmen im Ganzen oder ein Teil eines Unternehmens entgeltlich oder unentgeltlich übereignet und vom Erwerber fortgeführt wird. Sachverhalt: Die Klägerin betrieb eine Fischzucht und ein dazugehöriges…