Unentgeltliche Abgabe selbst produzierter Wärme durch Unternehmer an anderen Unternehmer
Hintergrund: Eine umsatzsteuerliche Entnahme liegt vor, wenn der Unternehmer einen Gegenstand aus seinem Unternehmen für Zwecke verwendet, die außerhalb seines Unternehmens liegen, z.B. für private Zwecke oder als unentgeltliche Zuwendung. Sachverhalt: Die Klägerin betrieb ein Blockheizkraftwerk, mit dem sie Strom und Wärme produzierte. Den Strom speiste die Klägerin gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz ein….