Ausbuchung einer wertlosen GmbH-Beteiligung bei der Einnahmen-Überschussrechnung
Hintergrund: Eine GmbH-Beteiligung kann zum Betriebsvermögen oder aber auch zum Privatvermögen gehören. Wird die Beteiligung wertlos oder aufgegeben oder mit Verlust veräußert, wird der Verlust grundsätzlich steuerlich berücksichtigt, da auch Gewinne und Verluste aus GmbH-Beteiligungen, die zum Privatvermögen gehören, steuerlich zu Einkünften führen. Sachverhalt: Der Kläger war Einzelunternehmer und zu 50 % an einer GmbH…