Prozesskosten für nachehelichen Unterhalt als außergewöhnliche Belastung
Hintergrund: Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen. Nach dem Gesetz gehören Prozesskosten nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen, es sei denn, dass der Steuerpflichtige Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Sachverhalt: Die Klägerin beantragte im Jahr 2012 die Scheidung von…