Überhöhte Auszahlung von Corona-Hilfen und Rückforderung
Hintergrund: Ermittelt ein Unternehmer, der nicht buchführungspflichtig ist, seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung, muss er Betriebseinnahmen im Zeitpunkt ihres Zuflusses, z.B. beim Eingang der Gutschrift auf seinem Konto erfassen. Betriebsausgaben muss er im Zeitpunkt ihres Abflusses, z.B. bei der Belastung seines Kontos, erfassen. Sachverhalt: Der Kläger war Unternehmer und ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung, also nach…