Neues Schreiben der Finanzverwaltung zu Kryptowährung
Hintergrund: Kryptowährung wie z.B. Bitcoin ist eine virtuelle Währung, die in der Praxis zwar als Zahlungsmittel akzeptiert wird, aber keine offizielle Währung darstellt. Wesentlicher Inhalt des BMF-Schreibens: Das BMF erläutert in einem zehnseitigen Abschnitt Fachbegriffe wie z.B. Proof of work, Forging, Masternode, Wallets, ICO, UTXO, Lending oder Hard Fork. Für Bilanzierer gelten dem BMF zufolge…