Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offenlegen
Hintergrund: Das Steuerrecht selbst enthält keine Regelung, nach der ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht. Ein während eines Verwaltungsverfahrens um Akteneinsicht nachsuchender Steuerpflichtiger hat allerdings Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Finanzbehörde. Denn die Behörde ist nicht gehindert, in Einzelfällen Akteneinsicht zu gewähren. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt der betroffenen Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung…