Anscheinsbeweis für private Nutzung eines betrieblichen Kfz
Hintergrund: Die Privatnutzung eines betrieblichen Kfz wird als Entnahme besteuert. Der Unternehmer kann entweder ein Fahrtenbuch führen, um den privaten Nutzungsanteil zu ermitteln, oder er versteuert die Privatnutzung nach der sog. 1 %-Methode, d.h. mit monatlich 1 % Prozent des Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderausstattung. Sachverhalt: Der Kläger war in den Streitjahren 2015 und 2016 als Einzelunternehmer…